Zollfreigrenze Schweiz: was 150 Franken wirklich bedeuten
Die Wertfreigrenze gilt pro Person und Tag, nicht pro Auto. Wer sie überschreitet, zahlt die Steuer auf den ganzen Einkauf. So rechnet es sich.
Von der Redaktion Urlaub-Magazin.ch, veröffentlicht am . Lesezeit 4 Min. Lesezeit.

Der Einkaufssamstag in Konstanz, Lörrach oder Annemasse rechnet sich seit Anfang 2025 anders. Die Halbierung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken hat den Punkt, an dem der Zoll etwas will, deutlich näher an den normalen Wocheneinkauf gerückt. Zwei Regeln entscheiden dabei über die Rechnung, und beide werden regelmässig falsch verstanden.
Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Auto
Wer aus dem Ausland in die Schweiz einreist, darf Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken mehrwertsteuerfrei mitbringen, sofern sie für den privaten Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Die Freigrenze lässt sich einmal pro Person und pro Tag beanspruchen.
Das heisst: Eine Familie zu viert hat zusammen 600 Franken frei, nicht 150. Kinder zählen dabei mit. Es heisst aber auch, dass sich die Grenze nicht sammeln lässt – wer am Samstag nicht einkauft, hat am Sonntag trotzdem nur 150 Franken.
Über der Grenze wird alles besteuert
Das ist der Punkt, der am meisten Geld kostet. Die Wertfreigrenze ist kein Freibetrag, von dem nur der übersteigende Teil besteuert würde. Wer mit Waren im Wert von 160 Franken einreist, zahlt die Mehrwertsteuer auf 160 Franken – nicht auf 10.
Mitgerechnet wird dabei der gesamte Wareninhalt, also auch Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren, selbst wenn diese innerhalb ihrer eigenen Freimengen liegen. Die beiden Systeme sind unabhängig voneinander: Die Freimengen entscheiden über Zoll und Abgaben auf einzelne Warengruppen, die Wertfreigrenze über die Mehrwertsteuer auf alles zusammen.
Eigene Mengengrenzen für einzelne Waren
Unabhängig vom Warenwert gelten für einige Gruppen zusätzliche Mengengrenzen. Diese drei sind die im Alltag wichtigsten:
| Ware | Freimenge | Darüber |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischwaren (ohne Wild) | 1 kg | 17 bis 23 Franken pro Kilo, je nach Menge |
| Alkoholische Getränke bis 18 % Vol. | 5 Liter | abgabepflichtig |
| Alkoholische Getränke über 18 % Vol. | 1 Liter | abgabepflichtig |
Für Butter, Rahm, Öle und Tabakwaren gelten eigene Mengen. Die vollständige Liste führt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in der Broschüre „Info Zoll“; die App QuickZoll rechnet einen Einkauf direkt durch und lässt die Abgaben bargeldlos bezahlen.
Was das für den Einkauf bedeutet
Bei 150 Franken pro Person ist ein Grosseinkauf für zwei schnell erreicht – ein voller Wagen mit Fleisch, Getränken und Haushaltswaren liegt erfahrungsgemäss darüber. Wer die Grenze reissen würde, hat drei Möglichkeiten: mit mehr Personen fahren, den Einkauf auf zwei Tage verteilen, oder anmelden und die Steuer zahlen. Das Dritte ist unspektakulär, kostet bei 8,1 Prozent Normalsatz überschaubar wenig und ist allemal billiger als eine Busse.
Nicht vergessen: Die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer ist ein davon getrenntes Verfahren. Sie läuft über den Händler und die Ausfuhrbescheinigung im Ausland, nicht über den Schweizer Zoll.
Häufige Fragen
Gilt die Wertfreigrenze pro Person oder pro Fahrzeug?
Pro Person und pro Tag. Vier Personen im Auto haben vier Freigrenzen von je 150 Franken, Kinder eingeschlossen.
Muss ich die Mehrwertsteuer nur auf den Betrag über 150 Franken zahlen?
Nein. Wird die Grenze überschritten, fällt die Steuer auf den gesamten Warenwert an.
Zählen Lebensmittel in die 150 Franken hinein?
Ja. Für die Wertfreigrenze zählen sämtliche mitgeführten Waren, auch solche, die innerhalb ihrer Freimenge liegen.
Seit wann gelten 150 statt 300 Franken?
Seit dem 1. Januar 2025.
Geprüft am 22. September 2026 anhand der Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Freimengen und Ansätze können sich ändern; dieser Artikel wird dann nachgeführt. Die vollständigen Mengen für Butter, Öle und Tabak stehen in der BAZG-Broschüre „Info Zoll“.
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