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Ratgeber

Powerbank im Handgepäck: was 2026 im Flugzeug erlaubt ist

Powerbanks gehören ins Handgepäck, nie in den Koffer. SWISS und Edelweiss verbieten seit Januar 2026 zusätzlich das Laden an Bord. Die Regeln im Überblick.

Von der Redaktion Urlaub-Magazin.ch, veröffentlicht am . Lesezeit 6 Min. Lesezeit.

Ein Smartphone wird über ein USB-Kabel von einer kompakten Powerbank mit 10 000 mAh geladen
Foto: Mk2010, CC BY-SA 4.0 (Ausschnitt), via Wikimedia Commons

Du stehst am Gate, das Handy zeigt 12 Prozent, und in der Tasche liegt die Powerbank. Darfst du sie überhaupt mitnehmen und darfst du sie an Bord auch benutzen? Die erste Frage ist seit Jahren gleich beantwortet. Die zweite nicht: Bei SWISS und Edelweiss lautet die Antwort seit Januar 2026 nein.

Powerbanks gehören ins Handgepäck und niemals in den Koffer

Die wichtigste Regel ist zugleich die, gegen die am häufigsten verstossen wird. Eine Powerbank gilt im Luftverkehr als Ersatzbatterie, und Ersatzbatterien dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck. Der Flughafen Zürich formuliert es knapp: „Akkus, Batterien, Powerbanks und E-Zigaretten müssen ins Handgepäck.“

Der Grund ist kein Formalismus. Gerät ein Lithium-Akku in Brand, entwickelt er in Sekunden grosse Hitze und lässt sich nur löschen, solange jemand danebensteht. Genau das ist die Begründung der europäischen Luftfahrtbehörde EASA: Geräte mit Lithium-Batterien gehören in die Kabine, damit die Crew im Brandfall sofort eingreifen kann. Im Frachtraum unter dir bemerkt das niemand rechtzeitig.

Daraus folgt eine Kleinigkeit mit grosser Wirkung: Wenn dein Handgepäckstück am Gate abgegeben werden muss, weil die Kabine voll ist, nimm die Powerbank vorher heraus. Sie muss mit dir in die Kabine, nicht mit dem Trolley in den Bauch des Flugzeugs.

Die Grenze heisst Wattstunden, nicht Milliamperestunden

Auf der Powerbank steht meist eine Zahl in Milliamperestunden – 10 000, 20 000, 26 800. Die Fluggesellschaften rechnen aber in Wattstunden. Die Umrechnung ist eine Multiplikation:

Wattstunden = Milliamperestunden × Spannung ÷ 1000

Die Spannung der verbauten Lithium-Ionen-Zellen beträgt nominal 3,7 Volt. Das ist der Wert, auf den sich die aufgedruckte mAh-Angabe bezieht – nicht die 5 Volt, die am USB-Anschluss herauskommen. Wer mit 5 Volt rechnet, erhält ein zu hohes Ergebnis und erschrickt grundlos.

Powerbank Rechnung bei 3,7 V Ergebnis Status
5 000 mAh 5 000 × 3,7 ÷ 1000 18,5 Wh erlaubt
10 000 mAh 10 000 × 3,7 ÷ 1000 37 Wh erlaubt
20 000 mAh 20 000 × 3,7 ÷ 1000 74 Wh erlaubt
27 000 mAh 27 000 × 3,7 ÷ 1000 99,9 Wh knapp erlaubt

Die Tabelle zeigt das Beruhigende an dieser Regel: Die 100-Wh-Grenze wird erst bei rund 27 000 mAh erreicht. Praktisch jede Powerbank aus dem Elektronikmarkt liegt darunter. Kritisch wird es nur bei Geräten für Kamera-Crews, bei tragbaren Ladestationen fürs Camping und bei grossen Notstrom-Akkus.

Drei Stufen gelten:

  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung im Handgepäck erlaubt.
  • 100 bis 160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft.
  • Über 160 Wh: im Passagiergepäck nicht erlaubt.

Ein Tipp, der Rechnen erspart: Auf vielen Gehäusen steht die Wattstundenzahl bereits aufgedruckt. Diese Angabe gilt. Rechne nur, wenn sie fehlt und fotografiere das Typenschild, falls jemand an der Kontrolle nachfragt.

Wie viele Powerbanks darfst du mitnehmen?

Bei SWISS und Edelweiss sind es höchstens zwei pro Person. Der Flughafen Zürich nennt dieselbe Zahl: maximal zwei Powerbanks à 100 Wh, dazu bis zu 18 einzelne Ersatzbatterien mit je höchstens 100 Wh.

Alle Ersatzakkus sollten gegen Kurzschluss gesichert sein – in der Originalverpackung, mit abgeklebten Polen oder einzeln in einem Beutel. Zwei lose Powerbanks, die in der Tasche aneinanderreiben, sind genau das Szenario, das die Vorschrift verhindern will.

Neu seit Januar 2026: SWISS und Edelweiss verbieten das Laden an Bord

Das ist die eigentliche Änderung, und sie betrifft Schweizer Reisende direkt – bei SWISS ebenso wie bei Edelweiss, mit der viele von uns in die Ferien fliegen. Seit dem 15. Januar 2026 gelten dort – wie in der gesamten Lufthansa Group – verschärfte Regeln:

  • Du darfst kein Gerät wie Handy oder Tablet während des Flugs mit einer Powerbank laden.
  • Du darfst die Powerbank nicht über die Bordstromversorgung aufladen.
  • Die Powerbank darf nicht ins Gepäckfach über dem Sitz. Sie gehört am Körper, in die Sitztasche oder ins Handgepäck unter dem Vordersitz.

Die Begründung von SWISS: Eine defekte Powerbank sei wegen ihres Lithium-Akkus ein potenzielles Brandrisiko. Beim Laden ist die Belastung am höchsten und eine Powerbank, die griffbereit liegt statt über deinem Kopf im Fach, lässt sich im Ernstfall sofort erreichen. SWISS verweist darauf, dass die Regeln den aktuellen Empfehlungen von EASA, FAA, IATA und ICAO entsprechen.

Eine Ausnahme gibt es: Für medizinisch notwendige Geräte dürfen Powerbanks weiterhin verwendet werden.

Praktisch heisst das: Lade Handy, Kopfhörer und Powerbank vor dem Abflug voll. Für den Langstreckenflug ist die Steckdose oder der USB-Anschluss am Sitz die vorgesehene Lösung.

Was bei anderen Fluggesellschaften gilt

Hier wird es unübersichtlich, und deshalb sei es deutlich gesagt: Die Wattstunden-Grenzen sind international einheitlich, das Nutzungsverbot ist es nicht. Die 100-Wh-Schwelle, die Genehmigungspflicht bis 160 Wh und das Verbot im aufgegebenen Gepäck gehen auf die IATA-Gefahrgutvorschriften zurück und gelten praktisch überall.

Ob du die Powerbank an Bord auch benutzen darfst, entscheidet dagegen jede Fluggesellschaft selbst. SWISS, Edelweiss und die übrige Lufthansa Group haben das Laden untersagt. Andere Airlines haben nach Zwischenfällen eigene, teils abweichende Einschränkungen erlassen. Wenn du nicht mit der Lufthansa Group fliegst, lohnt sich vor der Buchung ein Blick auf die Gefahrgutseite deiner Airline – die Regelung kann seit deinem letzten Flug eine andere sein.

Häufige Fragen

Darf eine Powerbank in den aufgegebenen Koffer?

Nein, nie. Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Sie müssen ins Handgepäck und mit dir in die Kabine.

Wie viele Wattstunden hat eine Powerbank mit 20 000 mAh?

74 Wattstunden: 20 000 × 3,7 Volt ÷ 1000. Damit liegt sie deutlich unter der Grenze von 100 Wh und darf ohne Genehmigung mit.

Darf ich mein Handy bei SWISS während des Flugs mit der Powerbank laden?

Nein. Seit dem 15. Januar 2026 ist bei SWISS und Edelweiss sowohl das Laden von Geräten mit einer Powerbank als auch das Aufladen der Powerbank über die Bordstromversorgung untersagt. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Geräte.

Was passiert, wenn meine Powerbank über 100 Wh liegt?

Zwischen 100 und 160 Wh brauchst du eine vorherige Genehmigung deiner Fluggesellschaft – frage rechtzeitig vor dem Abflug an. Über 160 Wh ist die Mitnahme im Passagiergepäck nicht erlaubt.

Geprüft am 22. September 2026 anhand der Angaben von SWISS (Newsroom, „SWISS führt neue Regeln für Powerbanks an Bord ein“), Edelweiss (Newsroom, „Neue Sicherheitsregeln für Powerbanks an Bord“), Flughafen Zürich („Was darf ins Gepäck“) sowie der Empfehlungen von EASA und IATA. Die Regeln zur Nutzung an Bord unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft und haben sich 2025 und 2026 mehrfach geändert; prüfe vor dem Flug die Angaben deiner Airline. Dieser Artikel wird nachgeführt.

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