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Ratgeber

Flüssigkeiten im Handgepäck: was an Schweizer Flughäfen gilt

Zürich erlaubt seit Juni 2026 Behälter bis 2 Liter, Basel und Genf bleiben bei 100 ml. Welche Regel wo gilt und was für Medikamente und Duty-free.

Von der Redaktion Urlaub-Magazin.ch, veröffentlicht am . Lesezeit 7 Min. Lesezeit.

Eingang zur Sicherheitskontrolle im Abflugbereich des Flughafens Zürich
Foto: Stimpy, CC BY-SA 4.0 (Ausschnitt), via Wikimedia Commons

Die volle Wasserflasche im Rucksack lassen oder nicht? Seit dem Sommer 2026 hängt die Antwort davon ab, an welchem Flughafen du stehst und ob du dort startest oder nur umsteigst. Das ist neu, und es ist der Grund, warum gut gemeinte Ratschläge aus dem Bekanntenkreis gerade besonders oft falsch sind.

Die 100-ml-Regel ist nach wie vor die Grundregel

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beschreibt den Normalfall unverändert: Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen im Handgepäck in Behältern bis zu einer maximalen Grösse von 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter müssen locker in einen durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack von maximal einem Liter Inhalt passen – ein Gefrierbeutel tut es. Pro Person ist ein solcher Beutel erlaubt, und er muss an der Kontrolle vorgezeigt werden.

Entscheidend ist dabei die aufgedruckte Grösse des Behälters, nicht der Füllstand. Eine zu einem Drittel geleerte 200-ml-Flasche bleibt ein 200-ml-Behälter und damit unzulässig.

Diese Regel gilt für Abflüge aus der Schweiz, der EU, Norwegen und Island gleichermassen. Alles, was jetzt kommt, sind Abweichungen davon – nach oben, und nur dort, wo der Flughafen die passende Technik im Einsatz hat.

Flughafen Zürich: bis 2 Liter, aber nicht für alle

Zürich hat die Hauptkontrollstelle im Security Control Building auf CT-Scanner umgerüstet. Diese Geräte analysieren das Handgepäck dreidimensional und erkennen Flüssigkeiten und Elektronik zuverlässig genug, dass beides in der Tasche bleiben darf. Alle 26 Kontrollspuren der Hauptkontrollstelle arbeiten seit Juni 2026 mit dieser Technik.

Seit dem 26. Juni 2026 dürfen deshalb Passagiere, die in Zürich starten, Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen. Das Umfüllen in Reisefläschchen und das Einpacken in den Beutel entfallen. Eine Obergrenze für die Gesamtmenge nennt der Flughafen nicht; belegt ist die zulässige Grösse des einzelnen Behälters.

Zwei Dinge gehören zwingend dazu:

  • Transferpassagiere sind ausgenommen. Wer in Zürich nur umsteigt, unterliegt weiterhin den 100 ml im 1-Liter-Beutel. Der Grund liegt auf der Hand: Was du am Startflughafen an Bord gebracht hast, wurde dort nach dessen Regeln kontrolliert.
  • Doppelwandige Gefässe – Thermosflaschen und Isolierbecher – dürfen nur leer mitgeführt werden. Der Scanner kann durch die zweite Wand nicht hindurchsehen. Analoger Fotofilm wird auf Wunsch separat von Hand kontrolliert.

Die 2-Liter-Erlaubnis ist für die Hauptkontrollstelle belegt. Ob sie an jeder weiteren Kontrollstelle des Flughafens gleichermassen gilt, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor – wer eine andere Kontrolle benutzt, plant besser mit den 100 ml.

EuroAirport Basel: 100 ml, ein Beutel, 20 mal 20 Zentimeter

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg nennt die Standardregel ohne Ausnahme: Flüssigkeiten in Behältern mit höchstens 100 ml beziehungsweise 100 g, alle zusammen in einem verschlossenen, durchsichtigen Plastikbeutel von einem Liter. Der Flughafen präzisiert das Format des Beutels mit rund 20 mal 20 Zentimetern.

Eine abweichende Regelung für CT-Scanner veröffentlicht der EuroAirport nicht. Solange das so bleibt, gilt in Basel die 100-ml-Grenze – auch wenn du auf dem Hinflug ab Zürich zwei Liter mitnehmen durftest.

Praktisch für den Rückweg: Alles, was nach der Sicherheitskontrolle gekauft wird – im Duty-free-Bereich oder in der Abflughalle – darf laut EuroAirport ohne Mengenbeschränkung an Bord.

Genève Aéroport: neue Scanner, alte Mengengrenze

In Genf ist am Priority Lane ein Röntgenscanner der neuesten Generation installiert. Er bringt einen spürbaren Komfortgewinn: Flüssigkeiten, Laptops und Tablets dürfen beim Durchleuchten im Handgepäck bleiben, du musst also nichts mehr auf die Wannen verteilen.

Was er nicht ändert, ist die Menge. Genève Aéroport hält ausdrücklich fest, dass die 100-ml-Regel weiterhin angewendet wird und der durchsichtige Beutel an der Kontrolle vorzuweisen ist. Genf ist damit das beste Beispiel dafür, dass „neuer Scanner“ und „mehr Flüssigkeit erlaubt“ zwei verschiedene Dinge sind.

Die Übersicht

Flughafen Behältergrösse Beutel nötig?
Zürich, Abflug ab Zürich, Hauptkontrollstelle bis 2 Liter nein
Zürich, Transferpassagiere bis 100 ml ja, 1 Liter
EuroAirport Basel bis 100 ml / 100 g ja, 1 Liter (ca. 20 × 20 cm)
Genève Aéroport bis 100 ml ja, 1 Liter

Der Rückflug ist der eigentliche Haken

Das BAZL formuliert es nüchtern: Eine Reise kann je nach der auf dem Hin- oder Rückflug verwendeten Ausrüstung unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen. Im Klartext heisst das: Die Erleichterung in Zürich gilt für deinen Abflug und sonst nirgends.

Wer in Zürich mit einer 750-ml-Flasche Sonnenmilch startet, kann sie auf dem Rückweg ab Palma, Wien oder London verlieren – dort entscheidet allein die Ausrüstung des jeweiligen Flughafens. Die 100 ml sind für die Rückreise deshalb weiterhin die sichere Annahme, sofern der Zielflughafen nichts anderes veröffentlicht.

Häufige Fragen

Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?

Flüssige Medikamente, die du während der Reise benötigst, sind in jeder Grösse erlaubt – unabhängig vom Flughafen und von der Scanner-Technik. Sie gehören nicht in den 1-Liter-Beutel, sondern werden an der Kontrolle separat vorgezeigt und gesondert kontrolliert. Führe Rezept oder ärztliche Bescheinigung mit, das beschleunigt die Rückfrage.

Darf ich Milch und Brei für das Baby mitnehmen?

Ja. Säuglings- und Kindernahrung für den Flug fällt unter dieselbe Ausnahme wie Medikamente und darf die 100 ml überschreiten. Das BAZL fasst beides unter Flüssigkeiten zusammen, die aus medizinischen oder diätischen Gründen benötigt werden. Auch hier gilt: an der Kontrolle von sich aus vorzeigen.

Was ist mit dem Parfum aus dem Duty-free?

Duty-free-Artikel dürfen in jeder Grösse mit an Bord, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: gekauft an einem Flughafen oder an Bord einer Fluggesellschaft der Schweiz, der EU oder der EFTA, eingeschweisst in einen manipulationssicheren Beutel (STEB), und die Kaufquittung liegt sichtbar darin. Öffne den Beutel nicht – ein einmal geöffneter STEB ist bei der nächsten Kontrolle wertlos. Wer umsteigt, behält ihn also bis zum Zielort verschlossen.

Zählen Cremes, Zahnpasta und Deo als Flüssigkeit?

Ja. Die Regel umfasst Flüssigkeiten, Aerosole und Gele – also auch Cremes, Zahnpasta, Haargel, Deo-Sprays, Mascara und Joghurt. Feste Stücke zählen nicht dazu: Seifenstücke, feste Shampoos und Deo-Sticks darfst du ohne Mengenbegrenzung einpacken. Das ist der einfachste Weg, den Beutel leer zu halten, wenn du ab Basel oder Genf fliegst.

Darf die volle Thermosflasche mit?

In Zürich ausdrücklich nicht: Doppelwandige Gefässe dürfen nur leer durch die Kontrolle, weil der CT-Scanner nicht durch die zweite Wand blickt. Für Basel und Genf ist dazu nichts veröffentlicht – dort scheitert eine volle Thermosflasche ohnehin an den 100 ml. Leeren und hinter der Kontrolle am Trinkbrunnen auffüllen ist überall die verlässliche Lösung.

Geprüft am 22. September 2026 anhand der Angaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (bazl.admin.ch/de/fluessigkeiten), des Flughafens Zürich (Mitteilung vom 22. Juni 2026 und Seite „Was darf ins Gepäck“), des EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg und von Genève Aéroport. Nicht belegt und daher hier offengelassen: ob Basel CT-Scanner mit erweiterter Flüssigkeitsregel einsetzt, und ob die Zürcher 2-Liter-Regel auch an anderen Kontrollstellen als der Hauptkontrollstelle gilt. Die Bestimmungen ändern sich; vor dem Flug lohnt der Blick auf die Seite des Abflughafens.

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